Beschluss vom Landgericht Dortmund - 1 S 218/15

Tenor

Die Berufung der Berufungsklägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts F (196 C 293/14) vom 27.04.2015 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt die Berufungsklägerin.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Streitwert: bis zu 1.300 EUR.


1 2 3 4 5 6 7 8

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen