Urteil vom Landgericht Dortmund - 17 S 112/15

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 5.3.2015 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich des Berufungsverfahrens tragen die Kläger.

Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar


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