Beschluss vom Landgericht Dortmund - 34 Qs-112 Js 398/16-70/16

Tenor

Auf die Beschwerde der Bezirksrevisorin bei dem Amtsgericht Dortmund wird der Beschluss des Amtsgerichts Dortmund – Az. 726 Ls-112 Js 398/16-113/16 – vom 01.12.2016 abgeändert:

Die Erinnerung vom 04.11.2016 wird als unbegründet verworfen.


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