Beschluss vom Landgericht Dortmund - 11 S 67/17

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Castrop-Rauxel (4 C 194/16) vom 18.07.2017 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Kläger.

Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 2.100,00 EUR festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen