Beschluss vom Landgericht Dortmund - 4 O 284/21

Tenor

Die Erinnerung des Klägers gegen die Kostenrechnung des Landgerichts Dortmund vom 28.02.2025 zu dem Kassenzeichen 01 wird zurückgewiesen.

Der Antrag der Bezirksrevisorin auf gerichtliche Festsetzung der Sachverständigenvergütung auf 6.000,00 Euro wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


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