Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 6 WF 336/15

Tenor

Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 27.11.2015 wird der Beschluss des Amtsgerichts –Familiengericht-  Detmold vom 24.11.2015 (AZ: 31 F 235/13) aufgehoben.

Auf die Erinnerung des Beteiligten zu 1) vom 28.10.2015 wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen der Kostenansatz des Amtsgerichts Detmold vom 21.10.2015 (Geschäfts-Nr.: 31 F 235/13) insoweit aufgehoben, als unter laufender Nummer 4 eine Sachverständigenentschädigung von mehr als 7.970,57 € eingefordert worden ist.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen