Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 22 U 125/15

Tenor

Die dem Sachverständigen Dipl.-Ing. O auf seinen Antrag vom 18.01.2022 zu gewährende Entschädigung wird auf 3.472,78 Euro festgesetzt.

Im Übrigen wird der Festsetzungsantrag zurückgewiesen.

Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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