Beschluss vom Landgericht Dortmund - 17 T 28/25

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 11.04.2025 unter gleichzeitiger Zurückweisung der sofortigen Beschwerde der Kläger aufgehoben.

Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits und die Kosten des Beschwerdeverfahrens.


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