Beschluss vom Landgericht Duisburg - 7 T 89/03

Tenor

Die sofortige Beschwerde des (ehemaligen) Verfahrensbevollmächtigten der Schuldnerin vom 16.04.2003 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Duisburg - Insolvenzgericht - über seine Zurückweisung als Verfahrensbevollmächtigter vom 11.04.2003 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Beschwerdewert: 500 EUR.


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