Urteil vom Landgericht Duisburg - 3 O 310/03

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger USD 21.000,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 28.09.2000 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Die Sicherheitsleistung darf auch durch Bürgschaft einer Europäischen Bank oder Sparkasse erbracht werden.


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