Urteil vom Landgericht Duisburg - 1 O 85/08

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt,

1. an den Kläger 8.246,48 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.12.2007 zu zahlen.

2. an den Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 603,70 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basis-zinssatz seit dem 10.04.2008 zu zahlen.

Wegen der weitergehenden Zinsforderungen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Dieses Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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