Urteil vom Landgericht Duisburg - 7 S 104/12

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten zu 2) wird das am 08.08.2012 verkündete Urteil des Amtsgerichts Duisburg (50 C 3057/11) teilweise abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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