Urteil vom Landgericht Duisburg - 6 O 37/16

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger als ordentliches Mitglied im Sinne der §§ 7 Abs. 1 Ziff. 1.1., 8 Abs. 1 seiner Satzung aufzunehmen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 6.000,00 €.


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