Beschluss vom Landgericht Duisburg - 35 KLs 6/17

Tenor

Auf die Beschwerde des Angeschuldigten wird der Haftbefehl des Amtsgerichts Duisburg vom 09.05.2017 in Gestalt des Beschlusses des Amtsgerichts Duisburg vom 24.05.2017 (11 Gs 232/17) aufgehoben.

Die Staatskasse trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Angeschuldigten im Beschwerdeverfahren.


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