Urteil vom Landgericht Duisburg - 1 O 260/20

Tenor

  Die Klage wird abgewiesen.

              Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar


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