Grundurteil vom Landgericht Duisburg - 3 O 237/18

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt, einschließlich der Kosten der Streitverkündeten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages.


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