Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 31 O 223/91

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 181.930,-- DM nebst 12 % Zinsen aus DM 60.453,09 für die Zeit vom 8.11.1991 bis 13.5.1992, aus 60.473,09 DM seit dem 14.5. 1992 sowie 5 % Zinsen aus 121.476,91 DM für die Zeit vom 8.11.1991 bis 13.5.1992 und von 121.456,91 DM seit dem 14.5.1992 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits, die Nebenintervenientin die Kosten der Nebenintervention.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 215.000,--DM vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Sicherheitsleistung durch Bürgschaft einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen großen Bank oder öffentlichen Sparkasse erbringen.


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