Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 21 S 491/97

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 9. Juni 1997 - 55 C 20145/96 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefaßt:

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an die Beklagten 136,04 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 11.03.1997 zu zahlen.

Im übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster In­ stanz haben die Beklagten zu jeweils 22,5 % und der Kläger zu 55 % zu tragen.

Die: Kosten des Berufungsverfahrens haben die Beklagten zu jeweils 23 % und der Klä­ ger zu 54 % zu tragen.


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