Beschluss vom Landgericht Düsseldorf - 19T97_98

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Beklagten vom 2. März 1998 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Ratingen vom 6. Februar 1998 wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Dar Beschwerdewert wird auf 500,-- DM festgesetzt.


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