Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 20 S 206/01

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat die 20, Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 24.5.2002

durch ihre Richter

für R e c h t erkannt:

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Neuss vom 29.8.2001 - 33 C 2247/01 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 1) zu 80 % und der Kläger zu 2) zu 20 %.


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