Beschluss vom Landgericht Düsseldorf - X GQs 144/02

Tenor

In dem Ermittlungsverfahren

wegen des Verdachts des unerlaubten Entfernens vom Unfallort.

Auf die Beschwerde der Beschuldigten werden die Beschlüsse des Amtsgerichts Düsseldorf vom 10.5.2002 und 9.7.2002 - 150 Gs 2273/02 - aufgehoben.


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