Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 4b O 58/05

Tenor

I.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 163,79 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.11.2004 zu zahlen.

II.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

III.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

IV.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 163,79 € fest-gesetzt.


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