Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 12 O 194/05

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 5.238,55 Euro nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank aus einem Teilbetrag in Höhe von 5.000,-- Euro seit dem 11.03.2005 sowie 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank aus einem Teilbetrag in Höhe von 238,55 Euro ab dem 29.06.2005 zu zahlen.

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3.

Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 74/100 der Klägerin und zu 26/100 der Beklagten auferlegt.

4.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus diesem Urteil jeweils beizutreibenden Betrages für jede der beiden Parteien vorläufig vollstreckbar.


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