Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 30 O 7/07 (Baul.)

Tenor

Der Umlegungsplan „U-Straße T2, Teilbereich 3“ vom 04.12.2006 wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsgegner und die Beteiligte zu 5 je zu 50 %.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils bei-zutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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