Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 34 O 130/10

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages. Die Sicherheit kann auch durch die selbstschuldnerische Bürgschaft einer Bank oder Sparkasse erbracht werden.

Streitwert: 50.000,00 Euro.


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