Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 41 O 70/10

Tenor

I.

Es wird auf Antrag der Beklagten angeordnet, dass der Kläger wegen der Prozesskosten zugunsten der Beklagten eine Sicherheit in Höhe von 13.000 € zu leisten hat.

II.

Dem Kläger wird für die Sicherheitsleistung eine Frist bis zum 21.12.2011 gesetzt.


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