Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 6 O 229/11

Tenor

I.

Die Klage wird abgewiesen.

 

 

 

II.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

 

III.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 Prozent des zwangsweise durchsetzenden Betrages, die auch durch die unbedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer im Gebiet der Europäischen Union als Zoll- und Steuerbürgin zugelassenen Bank oder Sparkasse erbracht werden darf.


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