Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 4a O 21/11 U.

Tenor

 I.  Die Klage wird abgewiesen.II.              Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.III.              Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.Die Sicherheitsleistung kann auch durch eine unwiderrufliche, un-bedingte, unbefristete und selbstschuldnerische Bürgschaft einer in der Europäischen Union als Zoll- oder Steuerbürgin anerkannten Bank oder Sparkasse erbracht werden. 

[i]


123456789101112131415161718192021222324252627282930313233343536373839

Entscheidungsgründe:

404142434445464748495051525354555657585960616263646566676869
70

Zitiert von

Bislang zitiert keine andere Entscheidung dieses Urteil.

Referenzen