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PatG § 139

Patentgesetz

(1) Wer entgegen den §§ 9 bis 13 eine patentierte Erfindung benutzt, kann von dem Verletzten bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht. Der Anspruch ist ausgeschlossen, soweit die Inanspruchnahme aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls und der Gebote von Treu und Glauben für den Verletzer oder Dritte zu einer unverhältnismäßigen, durch das Ausschließlichkeitsrecht nicht gerechtfertigten Härte führen würde. In diesem Fall ist dem Verletzten ein angemessener Ausgleich in Geld zu gewähren. Der Schadensersatzanspruch nach Absatz 2 bleibt hiervon unberührt.

(2) Wer die Handlung vorsätzlich oder fahrlässig vornimmt, ist dem Verletzten zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. Bei der Bemessung des Schadensersatzes kann auch der Gewinn, den der Verletzer durch die Verletzung des Rechts erzielt hat, berücksichtigt werden. Der Schadensersatzanspruch kann auch auf der Grundlage des Betrages berechnet werden, den der Verletzer als angemessene Vergütung hätte entrichten müssen, wenn er die Erlaubnis zur Benutzung der Erfindung eingeholt hätte.

(3) Ist Gegenstand des Patents ein Verfahren zur Herstellung eines neuen Erzeugnisses, so gilt bis zum Beweis des Gegenteils das gleiche Erzeugnis, das von einem anderen hergestellt worden ist, als nach dem patentierten Verfahren hergestellt. Bei der Erhebung des Beweises des Gegenteils sind die berechtigten Interessen des Beklagten an der Wahrung seiner Herstellungs- und Betriebsgeheimnisse zu berücksichtigen.

Referenzen

Zitiert von

Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 2 U 29/25
19. März 2026
2 U 29/25 19. März 2026
Endurteil vom Landgericht München II - 7 O 7655/25
5. Februar 2026
7 O 7655/25 5. Februar 2026
Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 4b O 61/24
27. Januar 2026
4b O 61/24 27. Januar 2026
Urteil vom Bundesgerichtshof - KZR 10/25
27. Januar 2026
KZR 10/25 27. Januar 2026
Endurteil vom Landgericht München II - 7 O 4102/25
22. Januar 2026
7 O 4102/25 22. Januar 2026
Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 4b O 59/25
12. Januar 2026
4b O 59/25 12. Januar 2026
Endurteil vom Landgericht München II - 7 O 5007/25
8. Januar 2026
7 O 5007/25 8. Januar 2026
Endurteil vom Landgericht München II - 7 O 12286/25
4. Dezember 2025
7 O 12286/25 4. Dezember 2025
Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 2 U 67/24
27. November 2025
2 U 67/24 27. November 2025
Endurteil vom Landgericht München II - 21 O 8296/25
19. November 2025
21 O 8296/25 19. November 2025