Beschluss vom Landgericht Düsseldorf - 21 T 86/12

Tenor

Die sofortige Beschwerde vom 04.06.2012 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 27.04.2012 – 232 C #####/#### – wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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