Beschluss vom Landgericht Düsseldorf - 21 T 65/13

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 7. Mai 2013 - 24 C 1355/13 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Dem Beklagten wird für den ersten Rechtszug Prozesskostenhilfe bewilligt. Zugleich wird Rechtsanwältin M Q, Pstraße, D zur vorläufig unentgeltlichen Wahrnehmung der Rechte beigeordnet.


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