Beschluss vom Landgericht Düsseldorf - 4 Kls 14/13

Tenor

Auf die Erinnerung des Erinnerungsführers vom 01.04.2014 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 25.03.2014 wird der Beschluss abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die dem Rechtsanwalt zu erstattenden Gebühren und Auslagen werden festgesetzt auf

741,37 EUR.

Das Verfahren über die Erinnerung ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

Die Beschwerde wird zugelassen.


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