Beschluss vom Landgericht Düsseldorf - 51 StVK 206/13

Tenor

Die Erinnerung des Pflichtverteidigers vom 10. Juni.2014 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 30. April 2014 wird verworfen.

Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


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