Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 14c O 92/14

Tenor

I.

Der Antragsgegnerin wird untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs, den Staubsauger Philips PowerPro Duo FC#####/#### zu bewerben

              1.              mit den Aussagen

              1.1              „Bestes Reinigungsergebnis auf harten Böden und Teppichen“

              und/oder

              1.2              „Bestes Reinigungsergebnis auf harten Böden und Teppichen* - *geprüft durch ein unabhängiges Prüfinstitut auf durchschnittliche Leistung auf Teppichen und Hartböden, im Vergleich zum meistverkauften Produkt im Marktsegment kabelloser 2-in-1-Handstaubsauger mit 18 V, basierend auf unabhängiger Quelle, Juni 2013“

              und/oder

              1.3              „Der neue Philips PowerPro Duo bietet Ihnen das beste Reinigungsergebnis auf harten Böden und auf Teppichen. Die PowerCyclone-Technologie behält eine hohe Saugleistung bei für maximale Leistung.“

              und/oder

              1.4              „Zusätzlich sorgt die innovative PowerCyclone-Technologie des FC6168 für maximal konstante Saugleistung und trennt die Luft effektiv vom Staub.“

              und/oder

              1.5              „Optimale Reinigungsergebnisse auf allen Böden* - *Geprüft durch das unabhängige Prüfinstitut SLG auf Staubaufnahme von Teppichen und Hartböden“

              und/oder

              1.6              „PowerCyclone Technologie für kontinuierlich hervorragende Reinigungsergebnisse“

              und/oder

              2.              mit der nachfolgend wiedergegebenen Grafik:

Die Entscheidung enthält an dieser Stelle ein Bild oder eine Grafik.

II.

Der Antragsgegnerin wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen das gerichtliche Gebot ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, die Ordnungshaft zu vollziehen an den Geschäftsführern der Antragsgegnerin, angedroht.

III.

Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen