Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 8 S 56/14

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 25. November 2014 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf – 35 C 5896/14 – abgeändert und insgesamt wie folgt neugefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 537,91 € zu zahlen

       nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, jedoch nicht mehr als 4 %, aus 323,20 € vom 1. Oktober 2013 bis zum 30. Oktober 2013 und aus 537,91 € vom 1. November 2013 bis zum 24. Juni 2014,

       sowie weitere Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25. Juni 2014 aus 537,91 €.

Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von den vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten gegenüber seinem Prozessbevollmächtigten in Höhe von 147,56 € freizustellen.

Die weitergehende Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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