Beschluss vom Landgericht Düsseldorf - 14 KLs 1/14

Tenor

Die Erinnerung des Rechtsanwalts G. gegen den Beschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vom 04.07.2016 in der Fassung des von diesem gefassten Beschluss vom 29.07.2016 wird als unbegründet verworfen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.


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