Beschluss vom Landgericht Düsseldorf - 19 T 192/17

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin vom 20.11.2017 wird der Beschluss des Amtsgerichts Neuss vom 30.10.2017, Az. 63 M 667/17, aufgehoben.

Die erforderliche Anordnung wird dem Gericht erster Instanz übertragen.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.


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