Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 9 S 45/17

Tenor

1. Auf die Berufung des Klägers wird das am 10.07.2017 verkündete Urteil des Amtsgerichts Langenfeld (Az.: 25 C 87/16) teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:

Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger 74,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.05.2016 zu zahlen.

2. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

3. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen dem Kläger zur Last.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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