Zwischenurteil vom Landgericht Düsseldorf - 2a O 292/15

Tenor

Der Klägerin wird aufgegeben, dem Beklagten zu 1. für die Prozesskosten eine Sicherheit in Höhe von 15.000,00 € bis spätestens zum 26.09.2018 zu leisten und dem Gericht bis spätestens zum 05.10.2018 die Leistung der Sicherheit nachzuweisen.

Der darüber hinausgehende Antrag auf Leistung einer Prozesskostensicherheit wird zurückgewiesen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen