Beschluss vom Landgericht Düsseldorf - 25 T 275/15

Tenor

Auf den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 130 Abs. 2 GNotKG wird die Kostenrechnung vom zu der Urkundenrollen-Nummer 3 des Notars abgeändert.

In der Rechnung sind 640 € zzgl. Mehrwertsteuer zu wenig erhoben worden. Der Gesamtbetrag der Rechnung wird auf 8.682,24 € (7.296 € zzgl. 19 % MWSt i.H.v. 1.386,24€) festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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