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GNotKG § 130 Gemeinsame Vorschriften

Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare

(1) Der Antrag auf Entscheidung des Landgerichts, die Beschwerde und die Rechtsbeschwerde haben keine aufschiebende Wirkung. Das Gericht oder das Beschwerdegericht kann auf Antrag oder von Amts wegen die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise anordnen; ist nicht der Einzelrichter zur Entscheidung berufen, entscheidet der Vorsitzende des Gerichts.

(2) Die dem Notar vorgesetzte Dienstbehörde kann diesen in jedem Fall anweisen, die Entscheidung des Landgerichts herbeizuführen, Beschwerde oder Rechtsbeschwerde zu erheben. Die hierauf ergehenden gerichtlichen Entscheidungen können auch auf eine Erhöhung der Kostenberechnung lauten. Gerichtskosten hat der Notar in diesen Verfahren nicht zu tragen. Außergerichtliche Kosten anderer Beteiligter, die der Notar in diesen Verfahren zu tragen hätte, sind der Landeskasse aufzuerlegen.

(3) Auf die Verfahren sind im Übrigen die Vorschriften des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit anzuwenden. § 10 Absatz 4 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist auf den Notar nicht anzuwenden.

Referenzen

Zitiert von

Beschluss vom Landgericht Erfurt (8. Zivilkammer) - 8 T 241/25
12. Februar 2026
8 T 241/25 12. Februar 2026
Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main (20. Zivilsenat) - 20 W 59/22
13. Oktober 2025
20 W 59/22 13. Oktober 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 10 W 58/25
12. September 2025
10 W 58/25 12. September 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Karlsruhe (19. Zivilsenat) - 19 W 69/24 (Wx)
5. August 2025
19 W 69/24 (Wx) 5. August 2025
Beschluss vom Landgericht Düsseldorf - 19 OH 19/23
20. Juni 2025
19 OH 19/23 20. Juni 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Karlsruhe (19. Zivilsenat) - 19 W 22/25 (Wx)
22. April 2025
19 W 22/25 (Wx) 22. April 2025
Beschluss vom Oberlandesgericht Karlsruhe (19. Zivilsenat) - 19 W 51/24 (Wx)
7. April 2025
19 W 51/24 (Wx) 7. April 2025
Beschluss vom Landgericht Düsseldorf - 19 OH 20/23
31. März 2025
19 OH 20/23 31. März 2025
Beschluss vom Landgericht Düsseldorf - 19 OH 22/23
26. März 2025
19 OH 22/23 26. März 2025
Beschluss vom Landgericht Erfurt (8. Zivilkammer) - 8 OH 24/23
20. Februar 2025
8 OH 24/23 20. Februar 2025