Beschluss vom Landgericht Düsseldorf - 25 T 162/16

Tenor

Auf den Antrag der Beteiligten zu 1. auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 127 GNotKG wird die Kostenrechnung des Notars bestätigt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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