Beschluss vom Landgericht Düsseldorf - 19 OH 12/21

Tenor

Auf den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 127 GNotKG wird die Rechnung des Beteiligten zu 1. vom 8. Mai 2019 (Re.Nr.: 7759) aufgehoben und der Beteiligte zu 1. angewiesen, eine neue Rechnung nach Maßgabe der Rechtsauffassung des Gerichts zu erstellen.

Die Rechnung vom 30. Januar 2019 (Re.-Nr.: 6982) wird bestätigt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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