Beschluss vom Landgericht Düsseldorf - 19 S 43/23

Tenor

wird die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf (232 C 341/22) vom 12.04.2023 als unzulässig verworfen.

Die Kosten der Berufung werden dem Beklagten auferlegt.

Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 1.170,00 EUR festgesetzt.


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