Urteil vom Landgericht Essen - 3 O 56/02

Tenor

hat die 3. Zivilkammer des Landgerichts Essen

auf die mündliche Verhandlung vom 09.09.2002

durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht L.

als Einzelrichter

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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