Urteil vom Landgericht Essen - 15 S 56/04

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat die 15. Zivilkammer des Landgerichts Essen

auf die mündliche Verhandlung vom 20. 07. 2004

durch den Richter am Landgericht W.

die Richterin am Landgericht C. und

den Richter am Landgericht T.

für R e c h t erkannt:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 13. 01. 2004

verkündete Urteil des Amtsgerichts Gelsenkirchen

-3 b C 280/03 - abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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