Urteil vom Landgericht Essen - 44 O 32/04

Tenor

hat die 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Essen

auf die mündliche Verhandlung vom 24.11.2004

durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht E.,

den Handelsrichter I. und

den Handelsrichter N.

für R e c h t erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen

Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils

zu vollstreckenden Betrages.


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