Urteil vom Landgericht Essen - 3 O 95/08

Tenor

hat die 3. Zivilkammer des Landgerichts Essen

auf die mündliche Verhandlung vom 08.07.2008

durch den Richter am Landgericht C als Einzelrichter

für Recht er¬kannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.


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