Beschluss vom Landgericht Essen - 16a T 69/08

Tenor

hat die 16. Zivilkammer des Landgerichts Essen

am 29.08.2008

durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. L, den Richter am Landgericht Dr. R und die Richterin am Landgericht H

b e s c h l o s s e n :

Auf die sofortige Beschwerde des Schuldners vom 29.04.2008 wird der Beschluss des Amtsgerichts Hattingen vom 15.04.2008 teilweise abgeändert und wie folgt neu ge-fasst:

Der Gerichtsvollzieher wird angewiesen, das Verfahren zur Ergänzung der eidesstattlichen Versicherung durchzuführen und dem Schuldner folgende Fragen aus dem Schriftsatz des Gläubigers vom 30.01.2008 zu stellen:

1) ...

2) ...

3) Welche Tätigkeiten verrichtet der Schuldner nach Art und Umfang?

4) ...

5) Wie lauten die regelmäßigen Arbeitszeiten des Schuldners?

6) Werden Lohnanteile an dritte Personen ausgezahlt oder erhält der Schuldner einen Lohnanteil in bar, ohne dass dies den Lohnabrechnungen zu entnehmen ist?

7) Erhält der Schuldner zusätzliche Sachleistungen?

8) Wie lauten Fahrzeugtyp, Baujahr, km-Stand und Kennzeichen eines eventuell vom Schuldner genutzten Fahrzeugs des Arbeitgebers?

9)Ist der Schuldner mit dem Inhaber des Arbeitgebers C Ltd., ....., ....., verwandt, ver-schwägert oder steht er sonst wie in einem persönlichen Verhältnis zu diesem?

10) Nutzt der Schuldner das Konto eines Dritten oder hat der Schuldner ein neues Konto eröffnet? Wenn ja sind Bank und Kontonummer sowie vollständiger Name des Kontoinhabers anzugeben.

11) ...

Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.

Der Schuldner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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