Urteil vom Landgericht Essen - 1 S 39/88

Tenor

hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts Essen

auf die mündliche Verhandlung vom 15. Juni 1988

durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht K.,

die Richterin am Landgericht H.

und den Richter am Landgericht V.

für R e c h t erkannt:

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 16.Dezember 1987

verkündete Urteil des Amtsgerichts Essen -23 C 719/87— abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.


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